Informationen
Ab 01.07.2006 sind wir aus gesetzlichen Gründen gezwungen, in Beratungsangelegenheiten mit Ihnen eine Gebührenvereinbarung bei Beginn des Mandatsverhältnisses zu treffen. Wir weisen darauf hin, dass sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnen, soweit nicht anderweitige Gebührenvereinbarungen getroffen werden.