Strafrecht
Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es die Rechte der Mandant/Innen zu verteidigen und nicht nur die Ihnen zur Last gelegte Tat. Dazu gehört beispielsweise Zweifel zu säen und den Mandant/Innen Vertrauen zu schenken und Hoffnung zu vermitteln. Juristischer Beistand sollte so rasch als möglich einsetzen, um die Verteidigungsstrategie frühzeitig aufbauen zu können. Neben vielem anderen ist die Abklärung unerlässlich, ob eine Aussage nützlich oder schädlich ist.
Es gilt bis zum endgültigen Beweis der Schuld der Grundatz "in dubio pro reo"- "im Zweifel für den Angeklagten".
Strafrecht umfasst u.a.:
- polizeiliches/staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren
- Zwischenverfahren
- Hauptverfahren
- Rechtsmittelverfahren
- Strafvollstreckung / Strafvollzug